Wir holen das Bestmögliche

für Dich und Deine Mitarbeitenden raus

Lohnbuchführung

Wir übernehmen mehr als nur Lohn- und Gehalts­abrechnungen

Unsere Kanzlei kümmert sich nicht nur um den klassischen Part der Lohnbuchführung mit der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Deiner Mitarbeitenden sowie der Beitragsmeldungen für Sozialversicherungsträger. Deren Übermittlung an die entsprechenden Institutionen wie Krankenkassen und Finanzämter zählt ebenfalls dazu.

Damit wir für Dich und Deine Mitarbeitenden das Bestmögliche rausholen, übernehmen wir die Steuerklassen-Optimierung und führen Personalkosten-Vergleiche mit unterschiedlichen Entgeltbestandteilen durch. Solltest Du Nettolohnvereinbarungen mit Deinen Mitarbeitenden getroffen haben, rechnen wir diese zum Bruttolohn hoch. Darüber hinaus berechnen wir Dir ebenfalls Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen und andere Sonderzahlungen.

Unser praxisbezogener Service umfasst zudem die Erstellung von Reisekostenabrechnungen, von Anträgen wie Entgelterstattungen bei Erkrankungen eines Arbeitnehmenden oder den Antrag auf Erstattung nach AAG bei Mutterschaft. Sollte eine Lohnsteuerprüfung oder eine Prüfung der Deutschen Rentenversicherung für Dein Unternehmen anberaumt werden, sind wir bei der Abwicklung an Deiner Seite.

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